Änderung am Immissionsschutzgesetz – Antrag im Landtag soll dorftypische Geräusche und Gerüche im üblichen Rahmen gegen Klagen schützen
Die Dörfer in Brandenburg haben einen speziellen Charakter, spezielle Gerüche und Geräusche. Manche Menschen – vor allem die, die neu aufs Land ziehen – fühlen sich davon jedoch belästigt. Sie klagen gegen den krähenden Hahn des Nachbarn, den Lärm von Dorffesten oder den Geruch der Schafherde oder des Kompost- oder Misthaufens auf dem Nachbargrundstück. Und so streiten dann teure Rechtsanwälte vor Gericht über ein paar Hühner oder den traditionellen Weg seinen Garten zu düngen. Also über etwas, das die Dorfbewohner schon seit Generationen so handhaben und das auf dem Dorf völlig normal ist.
Dennoch kommen die Klagen oft durch. Beispiele sind ein kleinbäuerlicher Hofladen in Kolkwitz (Spree-Neiße), der seine Schafe aufgeben musste oder ein traditioneller Hobby-Geflügelzüchter in Zitz (Potsdam-Mittelmark), der nur noch mit zwei Hähnen arbeiten durfte.
Wir sind der Auffassung, das Dörfer nicht das gleiche sind wie sterile Neubau-Wohnsiedlungen. Weder die ansässige Bevölkerung, noch die Gerichte sollten mit solchen Prozessen belastet werden. Wir wollen zudem den typische Dorfcharakter mit Gartenbau, Tierhaltung und teilweiser Eigenversorgung erhalten. Daher haben wir einen Antrag gestellt, der durch eine Bundesratsinitiative Änderungen am Bundesimmissionsschutzgesetz anstoßen soll. Bei Geräuschen und Gerüchen, die sich im ortstypischen Rahmen bewegen, soll die Klage erschwert werden.
Das Gesetz, das sich an Vorbildern aus Frankreich und Bayern orientiert, sollen die Prozesse eindämmen. Ein Schritt zum Erhalt des Charakters der Dörfer.
Presseecho:
Freie Wähler wollen Geräusche und Gerüche als Brandenburger Sinneserbe schützen – RBB 06.09.2022