Amt Bad Wilsnack/Weisen: Gemeindevertreter verweigern Bürgerrechte

29. Jun 2021

BVB / FREIE WÄHLER wendet sich mit einer erneuten parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung in Sachen Bürgerbegehren in Breese und Weisen.

Die Vorgänge erfordern ein Einschreiten der Landesregierung, um die Durchsetzung bestehenden Rechts und gesetzlich verankerter Bürgerrechte sicherzustellen. Zugleich ist auch eine mögliche Haftung der rechtswidrig handelnden Gemeindevertreter zu prüfen.

Maßgeblich zu beachten ist, dass im Falle eines erfolgreich zustande gekommenen Bürgerbegehrens die Gemeindevertretung gesetzlich verpflichtet ist, den Bürgerentscheid zuzulassen. Die Auffassung der Mehrheit der Gemeindevertreter einschließlich des Bürgermeisters von Breese, Werner Steiner (SPD), wonach man in der Entscheidung frei sei, ist grob rechtswidrig und wird von keinem einzigen seriösen Juristen vertreten. Die gesetzliche Vorschrift des § 81 Abs. 6 S. 2 BbgKWahlG, auf die ständig verwiesen wird, bedeutet, dass die Gemeindevertreter frei in der Feststellung der Tatsachen sind, sie also zum Beispiel selbst die Unterschriftenlisten prüfen können. In der Rechtsfolge aber sind sie gebunden. Wenn nämlich die Bürgerschaft ein bestimmtes Quorum an Unterschriften erfüllt, hat sie einen demokratischen und gesetzlichen Anspruch auf Durchführung eines Bürgerentscheides. Die Feststellung dessen ist ein rein formeller Akt, den die Gemeindevertretung nicht aus politischen oder inhaltlichen Gründen ablehnen darf. Dies ist zum Beispiel vergleichbar mit der Feststellung der Gültigkeit der Wahl nach der Kommunalwahl. Diesen Beschluss fasst formal auch die Gemeindevertretung, aber selbstverständlich kann sie nicht willkürlich ein anderes Ergebnis feststellen, als jenes, welches am Wahlsonntag herausgekommen ist. Auf demselben Niveau bewegt sich der vorliegend zu fassende Beschluss. Daher sind die Ablehnungen nicht nur politisch ärgerlich, sondern auch ein besorgniserregender Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze.

Daher wendet sich BVB / FREIE WÄHLER mit einem Fragenkatalog an die Landesregierung. Hierbei soll geklärt werden, welche Maßnahmen diese zur Herstellung rechtmäßiger Zustände ergreift. Des Weiteren wird die Frage aufgeworfen, welche Haftungsansprüche gegen rechtswidrig handelnde Gemeindevertreter bzw. Bürgermeister in Betracht kommen. Denn wenn die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens nun vor das Verwaltungsgericht ziehen müssen, entstehen der Gemeinde Kosten, die vermeidbar gewesen wären, wenn die Mehrheit rechtmäßig gehandelt hätte. Denn durch Beschlussvorlagen des Amtsdirektors war den Gemeindevertretungen die Zulässigkeit der Bürgerbegehren bekannt.

Zudem werden die Vorgänge in der kommenden Sitzung des Innenausschusses des Landtages zum Thema gemacht. BVB / FREIE WÄHLER wird beide Bürgerinitiativen bei der Durchsetzung der bestehenden Bürgerrechte unterstützen.

Zur Parlamentarischen Anfrage „Durchsetzung von Kommunalverfassungsrecht im Amt Bad Wilsnack/Weisen“

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