Schließung laut Datenlage nicht angemessen: Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion beantragt im Landtag Brandenburg Offenhaltung der Gaststätten
Das RKI hat die COVID19-Ausbrüche mit mindestens 2 Infizierten in Deutschland von März bis August 2020 untersucht. 88,5 % der Infektionen konnten einem Infektionsumfeld zugeordnet werden. Gerade einmal 0,53 % fanden demnach in Gaststätten und Kantinen statt. Entsprechend scheinen sie entgegen den weit verbreiteten Annahmen keinen nennenswerten Einfluss auf das Infektionsgeschehen zu haben. Die Hygienekonzepte scheinen zu wirken.
Erheblich mehr Infektionen gab es in Krankenhäusern (11,59 %), auf der Arbeit (10,56 %), im Freizeitbereich (3,54 %) und in Betreuungseinrichtungen (4,44 %). Mit 56,04 % fanden die meisten Infektionen jedoch in Wohnstätten statt, etwa bei Treffen oder Feiern zu Hause. Ohne Restaurants werden diese Privatfeiern noch zunehmen – und das anders als in Gaststätten dann ohne Hygienekonzept oder Kontrollen.
Folglich dürfte eine Schließung von Gaststätten auf die Infektionen kaum Auswirkungen haben, vielleicht sogar zu einer Erhöhung führen. Und das bei einem enormen Schaden für die ohnehin schon schwer gebeutelten Betriebe.
Aufgrund dieser Lage halten wir die Schließung der Gaststätten für nicht gerechtfertigt. Daher haben wir im Landtag beantragt, die Gaststätten in Brandenburg entgegen den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin offen zu halten. Leider wurde unser Antrag am 30.10.2020 von SPD, CDU und Grünen (bei Enthaltung Linke) abgelehnt. Sie gehen ohne jeden Beleg davon aus, dass die nicht ermittelten Fälle oder Dunkelziffern überwiegend den Gaststätten zuzuschreiben wären und redeten von einem „Sonderopfer der Gastronomie“, das diese nun zu leisten hätte.
Vorstellung Antrag und Redebeitrag zu den geplanten Corona-Maßnahmen Péter Vida
Zum Antrag: „Gaststätten offenlassen – hygienisch sichere Orte erhalten!“