Bild: Post von Anliegern der DDR-Sandstraßen
BVB / FREIE WÄHLER hält am Wahlversprechen zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge weiter fest. Entgegenstehende Ankündigungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden sind unverantwortlich.
Wie erinnerlich, hat BVB / FREIE WÄHLER in dieser Wahlperiode bereits 4 Anträge zur Entlastung der Anwohner an sog. Sandpisten gestellt. Diese reichten von der Zulassung von Musterklagen über die Möglichkeit der Senkung der Beiträge bis hin zur rechtssicheren Prüfung der TGL-Ausbaustandards in der DDR.
Sämtliche Anträge wurden durch die Koalition abgelehnt und hierbei nicht einmal in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Schon daher ist die Ankündigung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Redmann, wonach sich die CDU für die Abschaffung dieser Beiträge starkgemacht hätte, nicht nachvollziehbar. Denn unabhängig vom parlamentarischen Ritual der Ablehnung von Oppositionsanträgen ist in der gesamten Wahlperiode keine einzige dahingehende Initiative der CDU aktenkundig. Nun so zu tun, als würde man in Ansehung von Corona scheinbar in haushaltspolitischer Verantwortung von etwas abrücken, was man gar nicht vorangetrieben hat, ist als dreist zu bewerten.
Jedoch haben die Vertreter der Koalition in den Landtagsdebatten im Februar, Mai und Juni immer wieder betont, dass man der Forderung von BVB / FREIE WÄHLER dahingehend entgegenkommen wolle, dass man sich eine Überführung des Beitragsrechts für bereits vor 1990 bestanden habende Straßen von Bundes- in Landesrecht vorstellen könne. Hierzu läuft derzeit durch das Infrastrukturministerium die Erhebung möglicher, durch das Land zu ersetzender Einnahmeausfälle bei den Gemeinden. Diese soll Ende August abgeschlossen sein. Bemerkenswert, dass die CDU schon jetzt – vor Vorliegen der Zahlen – vom Vorhaben abrücken will.
Zudem ist der im RBB-Bericht genannte angebliche „dreistellige Millionenbetrag“ schlichtweg unzutreffend. So hat die Datenabfrage des Innenministeriums im Jahr 2018 ergeben, dass die Brandenburger Gemeinden in den letzten Jahren in Summe durchschnittlich nur 12,4 Millionen Euro (siehe: Bericht der Landesregierung, Drucksache 6/10024) an Erschließungsbeiträgen vereinnahmt haben. Denn der auf jeden Fall bei den Gemeinden verbleibende Eigenanteil wirkt regulierend, sodass ohnehin nicht jede Straße sofort erschlossen wird.
BVB / FREIE WÄHLER wird daher in der Plenarsitzung im August den Antrag auf Überführung des Bundesrechts in Landesrecht beantragen. Die Gesetzesvorlage wird vorsehen, dass rückwirkend ab 1. Januar 2020 keine Erschließungsbeiträge für sog. Sandpisten mehr erhoben werden können.
Es handelt sich hierbei um eine grundsätzliche Frage sozialer Gerechtigkeit, die nicht mit Bezug auf Corona ausgesessen werden darf. Sollte die Koalition entgegen allen Debatten im Landtag die Erschließungsbeiträge tatsächlich beibehalten und dies offenbar am Parlament vorbei festlegen wollen, wird BVB / FREIE WÄHLER den Weg einer erneuten Volksinitiative gehen.
Presseecho:
„Wegen Corona: Brandenburg verschiebt Polizei-Aufwuchs“ – MAZ, 12.07.2020