Pressekonferenz vom 2.6.2020: Revolutionärer Archivfund -„Sandstraßen“ waren in der DDR offizielle Norm!

2. Juni 2020

Viele „Sandstraßen“ in Brandenburg werden von den Behörden als nicht erschlossen behandelt. Mit dieser Begründung werden bei Baumaßnahmen von den Anliegern hohe Beiträge für eine angeblich vollzogene „erstmalige Erschließung“ verlangt – selbst wenn die Anwohner seit Jahrzehnten dort wohnen und sich an den offiziellen Bau und die Einweihung der Straße zu DDR-Zeiten erinnern können.

Doch die Behörden argumentieren: Es gäbe keinen Asphalt, keinen Beton, kein Pflaster – also könne es keinen Ausbau gegeben haben. Also müsse der Bürger zahlen.

Nun hat unser Mitstreiter Knut Fröhlich-Leitert einen Archivfund gemacht: Der einfache Ausbau mit geringen Auflagen an Sand oder Kies war nicht nur „inoffizielle“ Praxis in der DDR. Für Anliegerstraßen ohne nennenswerten Durchgangs- und LKW-Verkehr waren diese „besseren Staubpisten“ sogar die von staatlicher Seite im TGL vorgegebene offizielle Norm!

Die Straßen sollten und mussten vor Ort von den ausführenden Betrieben so gebaut werden. Auch wenn sie aus heutiger Sicht nicht viel mehr als aufgewertete bessere Staubpisten waren: Sie galten offiziell als erschlossen und erfüllten auch baulich die in der DDR dafür notwendigen Bedingungen. Und Straßen, die zur Wende in der DDR als erschlossen galten, gelten laut Einigungsvertrag auch anschließend in der Bundesrepublik als erschlossen.

Das Argument, dass es eine erstmalige Erschließung sei, weil man weder Kies noch Asphalt oder Pflaster finden könne, ist folglich rechtlich nicht mehr haltbar.

Unser Antrag reagiert darauf: Künftig müssen Behörden nachweisen, dass kein Ausbau gemäß der TGL stattfand.

Zusätzlich stellten die Journalisten noch Fragen zur Kita-Notbetreuung und zur von uns abgelehnten Nominierung von Jes Möller als Richter am Bundesverfassungsgericht (siehe PK vom 26.05.2020).

Video der Pressekonferenz vom 2.6.2020
Video Interview mit Knut Fröhlich-Leitert

Scans wichtigster Abschnitte der TGLs:
TGL 173-17(Grundlage / Glossar)
TGL 20098 / 02 (Entwässerung)
TGL 12099 / 01 (Obere Tragschicht / Deckschicht)
TGL 12100 / 02 (Terminologie – insbesondere Definition des Begriffs „Mineralbeton“ als Mischung aus Natursteinen oder Bauschutt ohne Zement)
TGL 42353 (Konstruktionsschichten aus Schotter – insbesondere explizite Aufführung „Bindemittellose Straßenbauweise“)

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